VG Würzburg: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Türkei, Antragsablehnung mit Maßgabe, dass Abschiebung nur zusammen mit ausreisepflichtiger Mutter, in Deutschland geborenes sechsjähriges Mädchen, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Vorbringen ohne konkreten Belang für internationalen Schutz, keine eigenen Gründe, Existenzminimum gewährleistet, keine relevanten gesundheitlichen Gründe, familiäre Aspekte und Kindeswohl durch zulässige Maßgabeentscheidung gewahrt
Beschluss vom 03.02.2025 – W 8 S 25.30222